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Eingeführt in 2005 von dem Ökonomen Bert Rürup, stellt die Rürup-Versicherung einen weiteren Schritt zur Umstrukturierung der Altersvorsorge in Deutschland dar. Das Alterseinkünftegesetz von 2005 beschreibt diese Police als eine Basisversorgung und als solche ist sie in ihren Leistungen der gesetzlichen Rente ähnlich. Sie wurde vor allem für Selbstständige konzipiert, die keinen Anspruch auf staatliche Versorgung haben. Die Rürup-Rente wird vom Staat durch steuerliche Vorteile gefördert- die Versicherungsbeiträge können Sie zu einem großen Teil als Sonderausgaben geltend machen.
Des Weiteren sollten Sie wissen, dass die Basisrente nicht auf einmal, sondern lebenslang in monatlichen Raten ausgezahlt wird.
Die Rürup- Rente kann auch nicht vererbt werden. Sollte der Versicherte frühzeitig sterben, so ist die gesparte Summe verloren. Aus diesem Grund empfehlen Versicherungsexperten den Abschluss von zusätzlichen Policen wie etwa die Risikolebensversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung.
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